Aktuelle Meldungen der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim

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Brandverhütung und –bekämpfung; Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtg
Mehr Bürgerservice: „Notariats-Amtstag“ mit Beurkundungsmöglichkeit künftig in Kreuzwertheim
Der "Notariats-Amtstag" findet stets am ersten Mittwoch im Monat statt. Falls der erste Mittwoch des Monats jedoch auf einen Feiertag fällt, ist der Amtstag am darauffolgenden Mittwoch (2. Mittwoch des Monats).