Grünabfälle

Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.

Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden.

Der Grünabfallcontainer am Wertstoffhof Kreuzwertheim darf nur von BürgerInnen des Marktes Kreuzwertheim benutzt werden!

Es besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt, Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach. 
Komposthof Gräder     Tel.  09391 / 1506. Nähere Einzelheiten erhalten Sie hier.